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Brandschutztüren und -Tore

Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.

Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Brandschutztüren und -Tore
vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von
einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger / Befähigte Person) ausgeführt werden.

  • Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -Tore werden in der / den
  • ArbStättV § 53, MBO /LBO § 17
  • Richtlinien für Feststellanlagen geregelt.