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Rauchmelder

Als Rauchwarnmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines
Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet.

Die Installation von Rauchmeldern zur Frühwarnung bei Wohnungsbränden ist seit dem 01.01.2015 für alle Neubauten und Bestandsimmobilien zur gesetzlichen Pflicht geworden. Nahezu alle Bundesländer haben ihre Landesbauordnung dahin gehend geändert, daß die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und anderen Wohneinrichtungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Richtlinien für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern sind in der sogenannten Anwendungsnorm festgelegt. Die Einhaltung der DIN-Vorschriften ist Voraussetzung für eine fachgerechte und rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb dieser kleinen Lebensretter.

Die Installation und Wartung erfolgt

  • gemäß den gültigen Herstellervorschriften
  • nach DIN 14676
  • jährliche Wartung erforderlich (Funktionsprüfung und Reinigung)