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Feuerlöscher

Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Wird der Feuerlöscher richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für schwere Brandfälle.
Gelingt es den Entstehungsbrand zu löschen,
so können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden. Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben.

Darüber hinaus wird empfohlen, in jedem Haushalt generell tragbare Feuerlöscher vorzuhalten.

In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften“ die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor: „Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.“

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in manchen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc., kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.

Die verschiedenen Feuerlöscher unterscheiden sich in zwei Bauweisen

  • Aufladelöscher
  • Druckbehälter

und folgenden Löschmitteln

  • Pulver
  • Schaum
  • Wasser
  • Kohlendioxid

Die Wartung und Instandhaltung aller Geräte erfolgt nach

  • DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406, Teil 4
  • Betriebssicherheitsverordnung für Feuerlöscher
  • Prüf und Füllvorschriften der verschiedenen Hersteller
  • Druckbehälterverordnung