Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind. In einer meist plombierten Wandnische ist ein Ventil angebracht, an das ein gerollter Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen ist.
Steigleitungen nass, trocken oder nass/trocken müssen entsprechend der geltenden Vorschriften nach DIN 14 461 und 14 462 geprüft werden.
Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Hydranteneinrichtungen unterliegen seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung.
Den gleichen Prüfintervallen unterliegen die dazugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen. Mit der regelmäßigen Gebrauchsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutzeinrichtung gewährleistet.
Steigleitung mit Wandhydranten – Wartungsumfang nach DIN 14 461 Teil 1 Punkt 9.2
Steigleitung trocken nach DIN 14 462 Teil 2 – Prüfintervall alle 2 Jahre Leistungsumfang nach DIN 14 462 Teil 2 Punkt 5.2
Druckschläuche W (formbeständig) nach DIN 14 818 – Prüfung jährlich Leistungsumfang nach DIN 14 818 Punkt 5.4
Druckschläuche C (Faltschläuche) nach DIN 14 811 Prüfintervall alle 5 Jahre bzw. nach jedem Gebrauch
Leistungsumfang nach DIN 14 811